Volksbegehren "Unser Wasser" |

Am Montag, den 28. Juni 2010, begann das Volksbegehren über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben „Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück".
Die Berlinerinnen und Berliner haben dann vier Monate Zeit, also bis zum 27. Oktober 2010, 13 Uhr, dem Volksbegehren zuzustimmen.
Die Zustimmung zum Volksbegehren erfolgt durch Eintragung in amtliche Unterschriftslisten und -bögen, die in den amtlichen Auslegungsstellen, den Bezirkswahlämtern oder von der Trägerin des Volksbegehrens außerhalb der amtlichen Auslegungsstellen während der Eintragsfrist bereitgehalten werden.
Außerdem kann jede stimmberechtigte Person beim Bezirkswahlamt einen amtlichen Unterschriftsbogen anfordern oder ab dem 28. Juni 2010 direkt aus dem Internetangebot der Landesabstimmungsleiterin unter www.wahlen-berlin.de herunterladen. 

Insgesamt wurden 41 Auslegungsstellen eingerichtet und zwar vor allem in den Berliner Bürgerämtern. Die Auslegungsstellen sind montags von 8 bis 15 Uhr, dienstags und donnerstags von 11 bis 18 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr geöffnet.
Die Anschriften aller Auslegungsstellen, der Wortlaut des Volksbegehrens sowie weitere Informationen sind im Amtsblatt für Berlin vom 11. Juni 2010 (S. 858 ff.), auf Plakaten, die in den bezirklichen Einrichtungen aushängen, und zusätzlich im Internet veröffentlicht unter: www.wahlen-berlin.de
Die Landesabstimmungsleiterin, Dr. Petra Michaelis-Merzbach, weist darauf hin, dass das Volksbegehren zustande kommt, wenn mindestens sieben Prozent der Stimmberechtigten, also mindestens rund 172 000 Personen, zustimmen. Wenn diese Unterschriften zusammenkommen und das Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf dann nicht übernimmt, findet Anfang 2011 ein Volksentscheid statt.

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