Änderung des Euratom-Vertrages


11.06.2012, Berlin, Deutscher Bundestag

Im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie fand die öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu den Anträgen der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN über 2 Stunden statt. Als Zielsetzung im Euratom-Vertrag ist verankert „die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie.“

Der Vertrag bevorzugt durch enorme, von den Mitgliedsstaaten verbindlich abzuführende Geldmengen, die Atomenergie vor den anderen, z.B. erneuerbaren Energieformen. Ziel der Anträge ist die Abschaffung der Sonderstellung der Kernindustrie.

Der Antrag von SPD lautet: „den Euratom-Vertrag an die Herausforderungen der Zukunft anpassen“, die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN beantragt „den Euratom-Vertrag ändern – Atomausstieg europaweit voranbringen“

Die Forderung von Hans-Gerd Marian, Bundesgeschäftsführer der NaturFreunde Deutschlands ist:„Euratom endlich auflösen! Für die Schaffung einer Europäischen Gemeinschaft zur Förderung erneuerbarer Energien!“

RA Frank-J. Scheuten von der Kanzlei Kümmerlein: „Für eine grundlegende Überarbeitung des EAGV oder gar für eine Kündigung des AEGV besteht auch vor dem Hintergrund der in der Bundesrepublik Deutschland getroffenen Entscheidung zum Ausstieg aus der Kernenergie keine Notwendigkeit.

Patricia Lorenz für Friends of the Earth Europe: „Weder gibt es einen Konsens zur „Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie“ noch hat der Euratom-Vertrag dies seit 1957 zuwege gebracht. Sie stellte mit einer 4seitigen Zusammenfassung die Studie vom März 2012 vor: Kein Kredit für das Programm der Lebensverlängerung der Atomkraftwerke in der Ukraine von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und EURATOM.

Wolfgang Renneberg vom Büro für Atomsicherheit drückt in seinem Fazit die mangelnde fachliche Kompetenz der Europäischen Kommission aufgrund des limitierenden Rahmens des Euratom Vertrages aus. Er beschreibt Handlungsmöglichkeiten mit und ohne Änderungen des Euratom-Vertrags.

Einige Äußerungen bei der anschließenden Fragestunde:

Der Vertrag verstößt gegen demokratische Entwicklungen, da z.B. von Regierungen direkt der Ausbau von Atomkraftwerken über Euratom finanziert wird und die EU sowie der Wille der Bevölkerung übergangen werden kann. Vielleicht ist der Euratom-Vertrag eben deshalb erhaltungswürdig, da er an der Demokratie vorbei geht.

Eine Forschungsschutzzone für Atomenergie würde bei Auflösung des Vertrages wegfallen, wobei deren Ergebnisse eh nicht weit verbreitet sind.
Die Atomindustrie müsste sich dem Wettbewerb stellen.

Text: Heila Beyme




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