Wegweisende Entscheidung aus Karlsruhe zur Gleichstellung von Lebenspartnern

01.08.2012, Karlsruhe/Berlin

Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaft und Ehe beim Familienzuschlag verfassungswidrig – Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz

(Karlsruhe/Berlin, 01.08.2012) Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 19.06.2012 (2 BvR 1397/09) den beamtenrechtlichen Familienzuschlag (§ 40 Abs. 1 Nr. 1 Bundesbesoldungsgesetz – BBesG)  für Beamte, Richter und Soldaten für unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 Grundgesetz erklärt.

Man tritt den Richtern in den Roten Roben sicherlich nicht zu nahe, wenn man ihnen ein genaues Timing und Gespür für Symbolkraft unterstellt. Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgte nämlich am 11. Jahrestages des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes.

Und weil offenbar das Bundesverfassungsgericht seit geraumer Zeit Zweifel hegt, ob die gesetzgebenden Körperschaften ihren Aufgaben auch immer hinreichend nachkommen, nimmt es dieses Datum als Anknüpfungspunkt einer Verpflichtung an Bundestag und Landesparlamente den festgestellten Verfassungsverstoß rückwirkend zum 1. August 2001 zu beseitigen. Punkt! Aus! Keine Diskussion! Erkennbar hatte Karlsruhe keine Lust mehr auf Hintertürchen oder Tricksereien.

Aber dabei belassen es die Bundesverfassungsrichter nicht. Sie zeigen auch den Weg in die Zukunft – und der kann folgerichtig nur heißen: Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe.

Sie führen aus, dass Artikel 3 Grundgesetz gebietet, alle Menschen – auch Homosexuelle – vor dem Gesetz gleichzubehandeln. Demnach muss eine Ungleichbehandlung immer einen hinreichend sachlichen Grund aufweisen. Dies gelte um so mehr als sich die zur Unterscheidung führenden personenbezogenen Merkmale den in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz genannten Merkmalen annähern und letztlich zur Diskriminierung einer Minderheit führen – hier eben Homosexuelle in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.  

Klipp und klar legt das oberste Verfassungsgericht dar, dass allein mit dem Hinweis auf Artikel 6 des Grundgesetzes (Schutz von Ehe und Familie) eine Diskriminierung von Lebenspartnerschaften schlechterdings nicht mehr zulässig, sondern verfassungswidrig ist. Damit ist die Latte ziemlich hoch gelegt. Es bleibt spannend, ob den Gegnern dagegen noch etwas stichhaltiges einfällt.

Mit dieser Entscheidung hat sich der 2. Senat unter Vorsitz des Präsidenten des BVerfG Andreas Voßkuhle auch erlaubt – man mag erleichtert aufatmen – selbst dazuzulernen. Während vor einigen Jahren noch eine seiner Kammern eine gegenteilige Entscheidung gefällt hat, liegt er nun vollumfänglich auf der Länge des 1. Senats, der schon seit geraumer Zeit im Sinne der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften urteilt.

Allerdings sind die Richter weiterhin der Überzeugung, dass die Ehe als institutionell stabilisierte Verantwortungsbeziehung von Mann und Frau anzusehen ist, und die eingetragene Lebenspartnerschaft das entsprechende Pendant für Lesben und Schwule ist. Damit dürfte zumindest der Versuch auf einfachgesetzlichem Wege die Öffnung der Ehe für Homosexuelle herbeizuführen ein Riegel vorgeschoben sein.

Bleibt zu hoffen, dass die parlamentarischen Gremien von Bund und Ländern ihre Aufgaben ernst nehmen und dass die Koalitionsfraktionen endlich ihre Absichtserklärungen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen: „gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht ab[zu]bauen und insbesondere die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten um[zu]setzen“.

Und der Tenor aus Karlsruhe ist unmißverständlich. Man will nicht ständig die Legislative an ihre Pflichten erinnern. Insofern wäre es nun endlich an der Zeit, dass das Bundesfinanzministerium seine Klagen in Sachen Einkommensteuer zurücknimmt. Es könnte ein Herbst der Entscheidungen werden.

Text: Dirk Braitschink




Gerechtigkeit für die Arbeiter in Bangladesch!
Bundestag singt
Armutsbericht
Nachbetrachtung CDU Bundesparteitag
Wahlparteitag der CDU Deutschlands in Hannover
europäische Solidarität
Aleviten demonstrierten vor dem Brandenburger Tor
Coming out DAY 2012
Back to the roots
Stopp GEMA Tarifreform 2013
Good Food March 2012
Buttonday - umFAIRteilen
Fuckparade 2012
13. First Steps Awards 2012
Offener Brief an Bundeskanzlerin
Hanfparade 2012
Pressekonferenz "Umfairteilen"
Wegweisende Entscheidung aus Karlsruhe zur Gleichstellung
Solidarität mit der Anti AKW Bewegung Japan
No INDECT
3. "Life run"
Swen Schulz zum Fiskalpakt
Freedom for syria
Nein zu ESM und Fiskalpakt
Demo gegen Co2-Verpressung
GdP fordert sofortigen Abzug
Wissen schafft Akzeptanz
Änderung des Euratom-Vertrages
3. Intern. Aktionstag gegen ACTA, IPRED & CO
Neue GEMA-Tarife sorgen für Entsetzen
Kein Erfolg der Diskreditierung von Blockupy-Protesten
Deutsche Banken investieren in den Krieg
Kampagne gegen Homophobie
Aktionstag gegen Rassismus und Intoleranz
Kein Maulkorb für MdB´s
Operation Übernahme
Streik im ÖD abgewendet
Solarstrom statt Kohle und Atom
Sonne, Sommer- Sonnenschein
40 Jahre Deutsches Kinderhilfswerk
Censor gay? No Way!
2. Protesttag gegen ACTA
Stoppt Homohobe Gesetzesvorhaben
Wulff einen Stuhl vor die Tür gestellt
Protest gegen ACTA
Wulff den Stuhl vor die Tür stellen
Sag NEIN zum Walfang
"Resistance for Peace"
Tag des Zorns
Global change day
Wulff den Schuh gezeigt
Witthaut: „Verbunddatei Rechts“ muss praxistauglich sein